AD(H)S Versorgungssituation

 

Elternbericht aus Kiel

Als Mutter eines Kindes, das in seinem sieben Lebensjahren schon so viel Ablehnung erfahren hat, wie manch anderer in 70 Jahren, möchte ich sehr gern zu der Verordnungspflicht von Methylphenidat folgendes sagen.

Es gibt z.B. in Kiel keine(!) Therapiemöglichkeit für Kinder mit ADHS. Keine gezielte Therapie. Keine Gruppentherapie.

Und die Kinder wären ohne Methylphenidat gar nicht in der Lage

Mit der Gabe von Methylphenidat fängt das Leben und Verstehen dieser Kinder doch erst an.

Es ist vorher, wenn Erzieher, Pädagogen, Lehrer usw. diese Kinder abschieben, wie es bei uns so üblich ist, oder verdrängen doch gar nicht möglich.

Mütter und Väter rennen von Pontius zu Pilatus und bekommen die schwammigsten Antworten auf ihre Fragen.

Keiner nimmt sie ernst, die Störung wird auf Temperament und Erziehung oder Umfeld geschoben.

Geraten wird Erziehungsberatung, Lebenshilfe, doch es geht weiter..

Familien und Kinder mit ADHS werden nicht unterstützt, nicht beraten, nichts geschieht.

Lange Wartezeiten, keine Therapiemöglichkeiten, keine Sportangebote, nur leben mit der Familie, die oft überlastet ist, ...unverstanden und verloren?

Dann irgendwann beginnt durch wiederholte Ablehnung und Ausgrenzung eine Aggressivität, die dann allen Angst macht, oft haben die Kinder aber schon die soziale Talfahrt hinter sich, gehen z.B. trotz erhöhter Intelligenz und normaler Sprache auf Sprachheil- oder Förderschulen, weil niemand weiß, wohin mit diesen ....wer sind sie eigentlich....unnormalen Rüpeln...Träumern....???

Dann schaut mal einer nach...

Wobei ich sagen muß, das eine ausführliche Diagnose im Ausschlußverfahren (Differentialdiagnosen) passieren muß, und natürlich auch diese diagnostizierenden Ärzte sich mit dem Thema ADHS auseinandersetzen müssen, und wollen. Doch die Wartezeit kommt dann noch dazu, wann hat nun dieses Kind eine faire Chance?

Nach der Kindheit, die mies war?

Und diese Kinder sind behindert, mein Sohn anerkannt zu 50%. Was war das für ein Kampf!

Hat er nicht laut Gesetz (BSHG § 39), ein Recht integrierbar zu sein, am Leben teilzunehmen? Sein Leben zu führen.

Würde ich einem Insulinpflichtigen das Insulin wegnehmen? Das wäre wohl strafbar.

Es ist eine Frage der Akzeptanz und der Prävention.

Denn ich denke, unbehandelt stellt diese Diagnose eher eine Gefahr für Drogenmißbrauch dar!

Was ist gute Forschung, was sind wissenschaftliche Erfolge, solange es noch ein unglückliches Kind auf dieser Welt gibt?

(A. Einstein)

(Bericht aus 2002)

 

 

 

 

Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Auf Grund der neuen EU-Datenschutzrechtlinen weisen wir darauf hin, dass an unserem Webhosting personenbezogenen Daten übermittelt werden. Mehr erfahren